aki_prj23_transparenzregister/Jupyter/API-tests/jahresabschluss-example.txt
2023-04-12 10:58:39 +02:00

2835 lines
85 KiB
Plaintext
Raw Blame History

This file contains invisible Unicode characters

This file contains invisible Unicode characters that are indistinguishable to humans but may be processed differently by a computer. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

 
Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Anlagenverzeichnis
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH, Gelsenkirchen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH, Gelsenkirchen,
- bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH, Gelsenkirchen,
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft. Die Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in
Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil
zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur
Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f
Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht
auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen
des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass
eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang
nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
 
Düsseldorf, den 19. Juni 2020
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eckhard Lewe, Wirtschaftsprüfer
Renate Hermsdorf, Wirtschaftsprüferin
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts
in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung
in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei
unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen
insbesondere auf § 328 HGB hin.
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Aktiva
31.12.2019
Vorjahr
Anhang
TEUR
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
13
26
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
103
24
2. Technische Anlagen und Maschinen
251
464
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
278
227
4. Geleistete Anzahlung und Anlagen im Bau
35
0
667
715
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen
8
13
(4)
688
754
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
I. Unfertige Leistungen
41
107
2. Waren
2
5
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
0
-66
43
46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.845
3.413
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
77.922
72.818
3. Sonstige Vermögensgegenstände
864
889
(5)
80.631
77.120
80.674
77.166
C. Rechnungsabgrenzungsposten
117
137
81.478
78.057
Passiva
31.12.2019
Vorjahr
Anhang
TEUR
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
6.000
6.000
II. Kapitalrücklage
6.632
6.632
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen
1.381
1.381
IV. Gewinnvortrag
9.283
9.283
(6)
23.296
23.296
B. Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen
47.008
42.393
2. Steuerrückstellungen
11
11
3. Sonstige Rückstellungen
7.430
8.624
(7)
54.448
51.028
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen
5
12
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.597
2.087
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
1.083
844
4. Sonstige Verbindlichkeiten
1.049
791
(8)
3.734
3.734
81.478
78.057
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
2019
Vorjahr
Anhang
TEUR
TEUR
1. Umsatzerlöse
(1)
77.429
79.943
2. Erhöhung (Vorjahr: Verminderung) des Bestandes an unfertigen Leistungen
-66
24
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
0
56
4. Sonstige betriebliche Erträge
(2)
1.816
1.527
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren
-3.003
-1.800
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-14.715
-14.358
6. Personalaufwand
a) Gehälter
-46.664
-49.662
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
-8.384
-10.372
davon für Altersversorgung: TEUR 164.846 (Vorjahr: TEUR 2.158)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
-341
-576
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
(3)
-8.269
-8.798
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-5.183
-10.505
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: TEUR 5.578 (Vorjahr: TEUR 10.493)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
0
0
11. Ergebnis nach Steuern
-7.381
-14.523
12. Sonstige Steuern
-7
0
13. Erträge aus Verlustübernahme
7.388
14.523
14. Jahresüberschuss
0
0
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Allgemeines
Der Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
(nachfolgend AIDB) ist die Erbringung und der Vertrieb von IT Service- und Beratungsdienstleistungen
für elektronische Datenverarbeitungsanlagen von Dritten; die Einrichtung und der Betrieb
von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einschließlich der erforderlichen Zugangskomponenten
zu nationalen und internationalen Datennetzen; insbesondere die Erbringung von Rechenzentrums-Leistungen
und Benutzerunterstützung für Dritte; die Entwicklung und Weiterentwicklung von anwenderbezogener
Hard- und Software.
Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt und wird in Tausend Euro (TEUR) angegeben.
Das Unternehmen ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB und
ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Registernummer HRB 9635 eingetragen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen des HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung findet. Davon-Vermerke werden im Anhang angegeben.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten
aktiviert und bei Abnutzbarkeit linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für Software-Lizenzen
beträgt vier bzw. fünf Jahre.
Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen.
Technische Anlagen und Maschinen werden über die Laufzeit des Projekts abgeschrieben,
für das sie eingesetzt werden. Ihre Nutzungsdauer beträgt jedoch nicht mehr als sieben
Jahre. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über zwei bis zehn
Jahre abgeschrieben. Nicht selbstständig nutzbare Anlagen für Arbeitsplatzsysteme
wie Desktops, Drucker und Monitore mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden
einzeln aktiviert und über drei Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Übrige geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden im Zugangszeitpunkt
erfasst und über die jeweilige Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben. Anlagegüter
mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu EUR 60,00 werden direkt aufwandswirksam erfasst.
Finanzanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten. Wir nehmen Abschreibungen auf einen
niedrigeren Wert am Bilanzstichtag vor, wenn die Wertminderung als voraussichtlich
dauerhaft angesehen wird.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu den Herstellungskosten gemäß §
255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Fremdkapitalzinsen werden hierbei nicht berücksichtigt. Soweit
erforderlich werden bei den unfertigen Leistungen Abwertungen im Rahmen der verlustfreien
Bewertung vorgenommen.
Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB. Für
die Bewertung der Waren wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Waren zuerst
verbraucht werden.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden offen vom Vorratsvermögen abgesetzt,
soweit sie durch unfertige Leistungen gedeckt sind. Darüber hinausgehende Beträge
werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare
Risiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit
sie Aufwand für die bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen.
Rückstellungen
Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben
zur Bilanz verwiesen.
Die Berechnung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt mit identischen Rechnungsparametern,
d.h. insbesondere ebenfalls unter Anwendung eines Rechnungszinses entsprechend dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren zum 31. Dezember 2019
von 1,97 % (Vorjahr: 2,80 %). Die Betriebsvereinbarung „Jubiläumszuwendungen“ wurde
zum 31. Dezember 2019 gekündigt.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet.
In den Rückstellungen bilden wir für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken
aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen. Diese werden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis-
und Kostensteigerungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Das Abzinsungswahlrecht
für kurzfristige Rückstellungen wurde nicht genutzt.
Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt unter Anwendung
eines Rechnungszinses entsprechend dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre für eine Restlaufzeit
von zwei Jahren von 0,63 % (Vorjahr: 0,88 %). Zudem werden ein Einkommenstrend wie
im Vorjahr von 2,00 % p.a. sowie die Richttafeln Heubeck 2018 G für die Bewertung
herangezogen. Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen
werden nur Mitarbeiter berücksichtigt, die einen Altersteilzeitvertrag bis zum Bilanzstichtag
unterzeichnet haben.
Rückstellungen für Aktienoptionsprogramme werden mit dem aktuellen Marktpreis der
Atos Aktie (ISIN: FR0000051732; WKN: 877757) zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 74,76
bewertet und werden ratierlich über die Laufzeit des Aktienoptionsprogramm zugeführt.
Die Abzinsung bei einer Restlaufzeit größer ein Jahr erfolgt unter Anwendung eines
Rechnungszinses entsprechend dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahr bei einer Restlaufzeit von 2 Jahren zum
31. Dezember 2018 von 0,63 % und bei einer Restlaufzeit von 3 Jahren zum 31. Dezember
2019 von 0,72 %.
Latente Steuern
Bei der Berechnung der latenten Steuern wird das Temporary-Konzept angewendet. Differenzen
zwischen den handelsbilanziellen Wertansätzen und den steuerbilanziellen Wertansätzen
wurden aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisse im Atos-Konzern bei
der Atos Information Technology GmbH, Essen, berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden bei Einbuchung mit
dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag umgerechnet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung
oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Umsatzrealisierung
Umsatzerlöse werden ausgewiesen, wenn bei Lieferungen der Gefahrenübergang erfolgt
ist.
Bei Dienstleistungsverträgen erfolgt die Umsatzlegung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Im Projektgeschäft mit Werkvertragscharakter werden Umsätze gebucht, wenn der Vertrag
erfüllt ist oder abgrenzbare Teilleistungen vom Kunden abgenommen wurden.
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse von TEUR 77.429 enthalten Umsätze an fremde und verbundene Unternehmen
im In- und Ausland. Die folgende Übersicht enthält die Aufgliederung der Umsatzerlöse
nach Tätigkeitsbereichen:
Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen
2019
Vorjahr
TEUR
TEUR
Business & Platform Solutions (B&PS)
28.620
30.236
Infrastructure & Data Management (IDM)
46.120
47.465
Big Data & Cyber Security (BDS)
1.215
995
Sonstige
1.474
1.247
77.429
79.943
Aufgliederung nach Inland und Ausland
2019
Vorjahr
TEUR
TEUR
Inland
75.535
78.095
Ausland
1.894
1.848
77.429
79.943
Die Umsatzerlöse im Ausland werden zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.461 (Vorjahr:
TEUR 1.256) im europäischen Ausland generiert.
(2) Sonstige betriebliche Erträge
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 1.816 (Vorjahr: TEUR 1.527)
handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Umgliederung der Erträge aus reduziertem
Pensionsaufwand aus den Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 1.034 (Vorjahr: TEUR
0) und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 615 (Vorjahr:
TEUR 0). Aus der Auflösung von Rückstellungen sind Erträge in Höhe von TEUR 189 (Vorjahr:
TEUR 1.383) enthalten. Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge
unter anderem Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 9).
Periodenfremde Erträge sind in Höhe von TEUR 804 (Vorjahr: TEUR 1.308) enthalten.
(3) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 8.269 (Vorjahr: TEUR
8.798) handelt es sich neben üblichen laufenden Aufwendungen wie Raumkosten (TEUR
2.110), Reisekosten (TEUR 970), Kfz-Kosten (TEUR 1.118), Fortbildungskosten (TEUR
544), Bewirtungskosten (TEUR 296) und Forderungsausfällen (TEUR 374) hauptsächlich
um bezogene Kostenweiterbelastungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.526
(Vorjahr: TEUR 3.098) sowie Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr:
TEUR 8). Die Kostenweiterbelastungen mit verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen
Weiterbelastungen für Dienstleistungen und Personal.
III. Erläuterungen zur Bilanz
(4) Anlagevermögen
Es wird auf die gesonderte Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) verwiesen.
(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2019
Vorjahr
TEUR
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.845
3.413
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
77.922
72.818
- davon gegen Gesellschafter: TEUR 77.719 (Vorjahr: TEUR 72.598)
Sonstige Vermögensgegenstände
864
889
80.631
77.120
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind - wie
im Vorjahr - bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen das Cash-Management-
Konto bei der Atos Information Technology GmbH, München (TEUR 68.814; Vorjahr: TEUR
54.922). Zudem werden Forderungen aus der Verlustübernahme in Höhe von TEUR 7.388
(Vorjahr: TEUR 14.523) bilanziert. Gegenläufig werden Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen
Organschaft in Höhe von TEUR 973 unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
ausgewiesen. Darüber hinaus resultieren sie aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
(TEUR 2.694; Vorjahr: TEUR 4.616).
Wesentliche Posten der sonstigen Vermögensgegenstände im laufenden Geschäftsjahr sind
der Restwert der Körperschaftsteuerforderung aus Vorjahren sowie Rückzahlungsansprüche
aus gezahlten zukünftigen Gutschriften.
(6) Ausschüttungssperre
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), die auf Pensions- und Alterszeitrückstellungen entfallen,
wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Die Anschaffungskosten
der verrechneten Vermögenswerte betragen TEUR 35.689, der Zeitwert der Vermögenswerte
beläuft sich auf TEUR 44.529. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde
anhand des Nominalbetrags der Bankguthaben oder - soweit einschlägig - anhand von
Börsenkursen ermittelt. Der die Anschaffungskosten der Wertpapiere übersteigende gebuchte
Betrag abzgl. hierauf entfallender passiver latenter Steuern unterliegt der Ausschüttungssperre
nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB. Dieser beträgt am 31. Dezember 2019 TEUR 6.033 (Vorjahr:
TEUR 3.150).
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR
12.879 (Vorjahr: TEUR 14.101), der durch frei verfügbaren Rücklagen abgedeckt ist.
(7) Rückstellungen
31.12.2019
Vorjahr
TEUR
TEUR
Rückstellungen für Pensionen
47.008
42.393
Steuerrückstellungen
11
11
Sonstige Rückstellungen
7.430
8.624
54.448
51.028
Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche
der Mitarbeiter sowie deren Anspruch auf Übergangszuschüsse.
Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode
(Projected-Unit-Credit-Methode) angewandt. Folgende Annahmen wurden der Berechnung
zugrunde gelegt:
31.12.2019
Zinssatz (gemäß Vereinfachungsregel § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB)
2,71 %
Erwartete Lohn- und Gehaltsteigerungen
2,00 %
Erwartete Rentensteigerungen
1,45 %
Zugrunde gelegte Sterbetafeln
Heubeck 2018G mit CMI Langlebigkeitsverbesserung von 1,25%
Für den Ausweis in der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen:
TEUR
Pensionsverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag
85.524
Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Anschaffungskosten TEUR 29.586)
-38.528
Saldo Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
46.996
davon: Rückstellung
46.996
Aktiver Unterschiedsbetrag
0
Zum 1. Mai 2012 wurde im Rahmen der Übernahme von Pensionsverpflichtungen im Rahmen
eines Outsourcing-Vertrages eine nach IFRS-Grundsätzen ermittelte Pensionsrückstellung
auch für HGB-Zwecke erfasst. Die hierbei entstehende Differenz resultierte aus unterschiedlichen
Abzinsungssätzen. Der höhere IFRS-Bilanzansatz wird dabei für die damaligen Ansprüche
so lange beibehalten, bis eine handelsrechtliche Verpflichtung in gleicher Höhe besteht.
Für neu erdiente Ansprüche ab dem 1. Mai 2012 wird lediglich der ermittelte HGB-Wert
angesetzt. Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschiedsbetrag TEUR 0 (Vorjahr: TEUR
18).
Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen
wurden wie folgt verrechnet:
TEUR
Erträge
4.491
Aufwendungen
-9.673
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung
-5.182
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde anhand des Nominalbetrags der
Bankguthaben oder - soweit einschlägig - anhand von Börsenkursen ermittelt.
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen neben den Rückstellungen für
Belegschaftsbereiche wie Urlaubsrückstände (TEUR 320; Vorjahr; TEUR 431), Rückstellung
für Mehrzeiten (TEUR 734; Vorjahr: TEUR 601), Altersteilzeit (TEUR 3.405; Vorjahr:
TEUR 3.896) und Jubiläumsansprüche (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 37), Rückstellungen für
ausstehende Lieferantenrechnungen (TEUR 1.022; Vorjahr: TEUR 1.948) sowie Restrukturierungsrückstellungen
(TEUR 923; Vorjahr: TEUR 580). Weiterhin sind in den sonstigen Rückstellungen Tantiemen
und Bonuszahlungen (TEUR 32; Vorjahr: TEUR 27) enthalten.
Für den Ausweis der Rückstellung für Altersteilzeit wurden in der Bilanz folgende
Verrechnungen vorgenommen:
TEUR
Altersteilzeitverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag
9.406
Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Anschaffungskosten TEUR 6.103)
-6.001
Saldo Altersteilzeit
3.405
Im Geschäftsjahr bestehen keine Altersteilzeitverpflichtungen, die nicht durch Deckungsvermögen
(Vorjahr TEUR 3.228) abgedeckt sind.
davon: Rückstellung
3.405
Aktiver Unterschiedsbetrag
0
Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen
wurden wie folgt verrechnet:
TEUR
Erträge
91
Aufwendungen
-487
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung
-396
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde anhand des Nominalbetrags der
Bankguthaben oder - soweit einschlägig - anhand von Börsenkursen ermittelt.
(8) Verbindlichkeiten
31.12.2019
Vorjahr
TEUR
TEUR
Erhaltene Anzahlungen
5
12
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.597
2.087
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
1.083
844
- davon aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 1.083 (Vorjahr:
TEUR 844)
Sonstige Verbindlichkeiten
1.049
791
- davon aus Steuern: TEUR 765 (Vorjahr: TEUR 750)
3.734
3.734
Aufgrund einer Sale & Lease Back Vereinbarung fallen Leasing-Verbindlichkeiten in
Höhe von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 0) an. Die Leasing-Verbindlichkeiten haben Laufzeiten
zwischen 51 und 55 Monaten. Alle anderen Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr
- Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
(9) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 619 (Vorjahr: 633) Mitarbeiter beschäftigt, die in folgenden Funktionen tätig waren:
2019 Anzahl MA
Vorjahr Anzahl MA
Verwaltung
51
54
B&PS
225
226
IDM
329
342
BDS
14
11
619
633
(10) Mietverträge und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestehen Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen für Immobilien-Objekte
in Höhe von TEUR 2.675 (Vorjahr: TEUR 4.375) sowie für Leasingverträge in Höhe von
TEUR 187 (Vorjahr: TEUR 644). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Summe
betragen TEUR 2.862 (Vorjahr: TEUR 5.019).
(11) Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
In Bezug auf die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
hat das Unternehmen Factoringverträge abgeschlossen und dadurch Forderungen an ein
Kreditinstitut zum Zweck der Verbesserung der Liquidität verkauft. Das Factoring dient
der Sicherung der Liquidität sowie der Generierung von Wettbewerbsvorteilen durch
längere Zahlungsziele. Risiken resultieren aus Abschlägen auf den Forderungsbestand
sowie das Delkredererisiko. Durch das Factoring erhöhten sich die Flüssigen Mittel
zum Bilanzstichtag um TEUR 1.953 (Vorjahr: TEUR 2.031) bei einem entsprechenden Rückgang
der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(12) Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das Honorar des Abschlussprüfers stellt sich aufgeschlüsselt wie folgt dar:
Honorar für Abschlussprüferleistungen: TEUR 50
(13) Nahestehende Unternehmen und nahestehende Personen
Die nachfolgende Tabelle umfasst sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
und nahestehenden Personen:
Art des Geschäfts
Art der Beziehung
Gesellschafterin
Verbundene Unternehmen
TEUR
TEUR
Absatzgeschäfte
33.198
2.820
Beschaffungsgeschäfte
-11.252
-1.393
Erträge aus Verlustübernahme
7.388
0
Geleistete Kostenumlagen
0
-2.526
Cash-Management-Konto
68.814
0
Forderungen aus Verlustübernahme
7.388
0
Forderungen aus Lieferungen
2.491
203
Verpflichtungen aus Lieferungen
0
1.083
Verpflichtungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft
0
973
(14) Haftungsverhältnisse
Die Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH ist in das konzernweite Cash-Pooling
über die Commerzbank AG eingebunden und haftet gesamtschuldnerisch für hieraus bestehende
Verbindlichkeiten. Aufgrund des positiven Gesamtsaldos des Atos-Cash-Pools gegenüber
der Commerzbank AG zum Stichtag ist kein Risiko einer Inanspruchnahme ersichtlich.
(15) Geschäftsführung
Geschäftsführung in 2019
Lutz Herrmann
Chief Executive Officer
Geschäftsführer, Hamburg
Die Geschäftsführung übt ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Auf die Angabe der Gesamtbezüge
des Geschäftsführers haben wir gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Für ehemalige Geschäftsführer sind Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 2.177 (Vorjahr:
TEUR 2.150) in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen. Die laufenden Bezüge
ehemaliger Geschäftsführer beliefen sich auf TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 102).
(16) Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2019 aus folgenden Personen:
Ursula Morgenstern, München, Geschäftsleitung Atos Deutschland, Atos Information Technology
GmbH
Martin Trawny, Essen, stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der Atos IT-Dienstleistung
und Beratung GmbH
Udo Littke, München, (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Geschäftsleitung Atos Deutschland,
Atos Information Technology GmbH
Alexander Frick, Planegg, Senior Vice President HR Expertise Centers RBU Germany,
Atos Information Technology GmbH
Martina Dick (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats), Bochum, Vorsitzende
des Betriebsrats der Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen insgesamt TEUR 13 im aktuellen Geschäftsjahr
(Vorjahr: TEUR 13).
(17) Konzernzugehörigkeit
Die Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH, Gelsenkirchen, ist ein 100%iges Tochterunternehmen
der Atos Information Technology GmbH, München. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft
wird in den Konzernabschluss der Atos S.E., Bezons/Frankreich, einbezogen, die einen
Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der
Konzernabschluss der Atos S.E. ist am Gesellschaftssitz der Atos S.E., River Ouest,
80 Quai Voltaire, 95870 Bezons/ Frankreich, im Registry of Commerce and Companies
of Pontoise unter der Referenz 323 623 603 oder über die Internet-Homepage der Konzernmutter
(www.atos.net) verfügbar.
(18) Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Atos Information
Technology GmbH, München, wird das negative Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019
durch die Muttergesellschaft ausgeglichen.
(19) Nachtragsbericht
Durch die Covid19-Pandemie ist das Drittkundengeschäft weiter rückläufig. Gleiches
gilt auch für die Beauftragung durch die Muttergesellschaft AIT für Projekteinsätze,
da das Geschäft Corona-bedingt auch da rückläufig ist. Wir rechnen daher derzeit mit
leicht geringeren Umsatzerlösen im Drittkundengeschäft, als in der Planung vor Corona.
Als Gegenmaßnahme wurde im April 2020 Kurzarbeit eingeführt, um den geringeren Umsätzen
mit Kostenentlastungen entgegenzuwirken. Für das zweite Halbjahr 2020 rechnen wir
mit einer Normalisierung des Geschäftes und planen mit Aufholeffekten. Dadurch gehen
wir derzeit von rückläufigen Umsatzerlösen aus und damit verbunden auch einer schlechteren
Operating Margin als ursprünglich geplant. Den Cashflow und Finanzmittelbestand planen
wir weiterhin in der gleichen Höhe, wie vor der Corona-Pandemie.
Wie sich die Lage in Deutschland und weltweit in den folgenden Monaten entwickelt,
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden und bedarf weiterer
Einschätzungen im weiteren Verlauf des laufenden Geschäftsjahres sowie im Rahmen der
Jahresabschlusserstellung im Folgejahr.
 
Gelsenkirchen, den 19. Juni 2020
Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
Lutz Herrmann
Entwicklung des Anlagevermögens 01.01.2019 bis 31.12.2019
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2019
Zugänge Umbuchung
Zugänge Transfer
Abgänge Umbuchung
Stand 31.12.2019
EUR
EUR
EUR
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
1.146.112,58
1.372,59
0,00
0,00
1.147.485,17
146.112,58
1.372,59
0,00
0,00
1.147.485,17
II. Sachlagen
1. Grundstücke und Bauten
3.571.604,55
89.056,58
0,00
0,00
3.660.661,13
2. Technische Anlangen and Maschinen
9.350.880,46
102.410,35
0,00
60.650,99
9.392.639,82
3 Andere Anlagen, Betiebs- und Geschäftsausstattung
2.889.531,35
102.437,16
0,00
9.027,60
2.982.940,91
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
0,00
35.191,46
0,00
0,00
35.191,46
15.812.016,36
329.095,55
0,00
69.678,59
16.071.433,32
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen
12.690,95
0,00
0,00
4.768,43
7.922,52
12.690,95
0,00
0,00
4.768,43
7.922,52
16.970.819,89
330.468,14
0,00
74.447,02
17.226.841,01
Abschreibungen
Stand 01.01.2019
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Kum AfA Transfer
Abgänge Umbuchung
Stand 31.12.2019
EUR
EUR
EUR
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
1.119.737,66
15.237,96
0,00
0,00
1.134.975,62
1.119.737,66
15.237,96
0,00
0,00
1.134.975,62
II. Sachlagen
1. Grundstücke und Bauten
3.547.552,81
10.317,92
0,00
0,00
3.557.870,73
2. Technische Anlangen and Maschinen
8.886.651,44
263.997,03
0,00
9.002,15
9.141.646,32
3 Andere Anlagen, Betiebs- und Geschäftsausstattung
2.662.477,56
51.149,69
0,00
8.875,12
2.704.752,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.096.681,81
325.464,64
0,00
17.877,27
15.404.269,18
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.216.419,47
3.411.702,60
0,00
17.877,27
16.539.244,80
Buchwerte
Stand 31.12.2019
Stand 31.12.2018
EUR
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
12.509,55
26.374,92
12.509,55
26.374,92
II. Sachlagen
1. Grundstücke und Bauten
102.790,40
24.051,74
2. Technische Anlangen and Maschinen
250.993.50
464.229,02
3 Andere Anlagen, Betiebs- und Geschäftsausstattung
278.188,78
227.053,79
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
35.191,46
0,00
667.164,14
715.334,55
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen
7.922,52
12.690,95
7.922,52
12.690,95
687.596,21
754.400,42
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Geschäftsmodell
Die Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH (AIDB) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft
der Atos Information Technolgy GmbH (AIT). AIDB ist ein IT-Dienstleister mit einem
Portfolio aus Business & Platform Solutions und Infrastructure & Data Management.
BUSINESS & PLATFORM SOLUTIONS (B&PS)
In einer zunehmend digitalen, vernetzten und technisch komplexen Welt sind es die
Mitarbeiter der Division B&PS, welche unsere Kunden auf dem gesamten Weg der digitalen
Transformation begleiten und die individuellen Anforderungen mit hochintegrierten
Komplettlösungen und zukunftsfähigen Applikationsarchitekturen umsetzen.
INFRASTRUCTURE & DATA MANAGEMENT (IDM)
Auf dem Weg der digitalen Transformation klassischer IT-Outsourcing Services fokussiert
sich die Division IDM auf Wachstumsbereiche im Cloudumfeld, sowie den Betrieb von
state of the art Netzwerk- und Rechenzentrumsinfrastruktur. Gezielte Mitarbeiterentwicklungsmaßnahmen
dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und der Erschließung
neuer Marktanteile insbesondere im Projekt- und Transformationsleistungsbereich.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Basierend auf Analysen des statistischen Bundesamts war die konjunkturelle Lage in
Deutschland auch im Jahr 2019 gekennzeichnet durch ein, gegenüber den Vorjahren leicht
abgeschwächtes, Wirtschaftswachstum. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als umfassender
Indikator für die gesamtwirtschaftliche Leistung ist gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt
um 0,6 % gestiegen.
Die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland in 2019 betrug rund 45,3
Millionen und stieg um 0,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Erwerbslosen lag
durchschnittlich bei knapp 1,37 Millionen und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr
weiter verbessert.
Die Inflationsrate belief sich im Jahr 2019 auf 1,4 % gegenüber 1,9 % im Vorjahr.
Branchenentwicklung
Gemäß Analysen des bitkom war die Umsatzentwicklung der IT-Branche in 2019 wieder
positiv (2019: 1,5 %; Vorjahr: 2,0 %). Wachstumstreiber bleibt die Informationstechnologie
mit Schwerpunkt auf dem Bereich Software, ebenso hat der Bereich IT-Dienstleistungen
in 2019 wie im Vorjahr ein Wachstum von 2,4 % gesehen.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres beträgt in der AIDB 619
Mitarbeiter (Vorjahr: 633 Mitarbeiter) und ist somit rückläufig.
Im Zuge der engeren Integration und Einbindung der AIDB in die Atos-Organisation hat
die Gesellschaft weitere Rationalisierungsmaßnahmen zur Produktivitäts- und Ergebnisverbesserung
beschlossen, die auch den Abbau von Arbeitsplätzen bedeuten.
Ein prägender Bestandteil der Unternehmensphilosophie ist die Berücksichtigung von
Arbeitnehmerbelangen. Die gesamte Atos-Gruppe fördert durch eine angemessene Entlohnung
und Ausbildung die Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Für die AIDB
als modernes Technologieunternehmen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die
Basis des Erfolgs. Durch interne und externe Schulungen werden die Mitarbeiter darauf
vorbereitet, sich den ständig wandelnden Marktanforderungen anzupassen. In 2019 werden
diese Maßnahmen konsequent weitergeführt. In diesem Zusammenhang wurden für die Aus-
und Weiterbildung der Mitarbeiter TEUR 544 (Vorjahr: TEUR 526) aufgewendet. Die Mitarbeiterzufriedenheit
wird über Mitarbeiterbefragungen auf Ebene aller deutschen Atos-Gesellschaften gemessen.
Hierbei wurden sowohl Aspekte identifiziert, die Verbesserungspotentielle bieten,
als auch Punkte, bei denen sich Atos von anderen Arbeitgebern abhebt. Insgesamt wurde
die Mitarbeiteridentifikation durch uns als zufriedenstellend eingestuft.
Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Anzahl internationaler Geschäftsbeziehungen
der deutschen Atos Gruppe legt die Geschäftsführung Wert darauf, eine weltoffene internationale
Unternehmenskultur aufrechtzuerhalten, in der unterschiedliche Sichtweisen, kulturelle
Prägungen und Meinungen möglich sind. Im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen wurde identifiziert,
dass sich Atos durch ein internationales und innovatives Umfeld auszeichnet. Hierdurch
sehen wir uns darin bestätigt, dass die Bemühungen zu einer weltoffenen internationalen
Unternehmenskultur Wirkung zeigen.
Zentraler immaterieller Wert ist die Qualität der Kundenbeziehung. Durch Fokussierung
auf die Wünsche der Kunden wollen wir diese Beziehungen intensivieren und die Kundenzufriedenheit
steigern. Auf diese Weise sollen auch die Bekanntheit der Marke Atos verbessert und
der Unternehmenswert gesteigert werden. Die Kundenzufriedenheit wird dabei insbesondere
durch den persönlichen Kontakt zum Kunden gepflegt. Insgesamt haben wir den Eindruck,
dass sich die Wahrnehmung der Marke Atos hierdurch in den letzten Jahren deutlich
erhöht hat.
Steuerungsgrößen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Das Unternehmen wird primär über die finanziellen Leistungsindikatoren externe Umsatzerlöse,
Operating Margin, Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sowie Bestand des Finanzmittelfonds
gesteuert. Die Berechnung der Steuerungsgrößen beruht dabei auf dem für den Konzernabschluss
nach der Rechnungslegung gemäß International Financial Reporting Standards aufgestellten
Reporting Package.
Die externen Umsatzerlöse werden in diesem Zusammenhang als Umsatzerlöse mit konzernfremden
Unternehmen verstanden. Wie im Vorjahr stellen die Umsatzerlöse mit konzerninternen
Gesellschaften jedoch einen signifikanten und wachsenden Teil der gesamten Umsatzerlöse
dar.
Die Operating Margin ist das HGB-Ergebnis „Jahresüberschuss“ korrigiert um das Steuer-
und Finanzergebnis sowie die unten beschrieben Anpassungseffekte. Sie betrug auf dem
für den Konzernabschluss nach der Rechnungslegung nach den International Financial
Reporting Standards aufgestellten Reporting Package im Geschäftsjahr 2019 TEUR -2.659.
Die Unterschiede zum vorliegenden Jahresabschluss (Ergebnis vor Steuern und Zinsen:
TEUR -2.197) beruhen dabei zum einen auf Ausweisunterschieden und zum anderen auf
tatsächlichen Ergebnisunterschieden. Die Ausweisunterschiede (TEUR -2.234) basieren
darauf, dass Aufwendungen für die ATZ-Rückstellungen sowie Teile der Management-Umlagen
im Reporting Package unterhalb der Operating Margin ausgewiesen werden, wohingegen
diese im Jahresabschluss im Ergebnis nach Steuern erfasst sind. Die Ergebnisunterschiede
(TEUR 2.694) resultieren im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden der Rückstellungen
für Pensionen und Altersteilzeit.
Bezüglich des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit sowie des Bestandes des
Finanzmittelfonds gibt es keine Unterschiede zwischen der Betrachtung im handelsrechtlichen
Jahresabschluss und der Betrachtung im Reporting Package.
Ertragslage
Die Ertragslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
Gewinn- und Verlustrechnung
2019
Vorjahr
Veränderung
TEUR
TEUR
TEUR
Umsatzerlöse
77.429
79.943
-2.514
Bestandsveränderung
-66
24
-90
Andere aktivierte Eigenleistungen
0
56
-56
Sonstige betriebliche Erträge
1.816
1.527
289
Materialaufwand
-17.718
-16.158
-1.560
Personalaufwand
-55.048
-60.034
4.986
Abschreibungen
-341
-576
235
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-8.269
-8.798
529
Zinsergebnis
-5.183
-10.505
5.322
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
0
0
0
Ergebnis nach Steuern
-7.380
-14.523
7.143
Sonstige Steuern
-7
0
-7
Verlustübernahme/Gewinnabführung
7.388
14.523
-7.135
Jahresergebnis
0
0
0
Die Umsatzerlöse und die Bestandsveränderung haben sich gegenüber dem Vorjahr verringert.
Im Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von TEUR 77.429 erzielt; er liegt damit unter dem
Vorjahresniveau von TEUR 79.943. Bei in etwa gleichen internen Umsätze mit Konzernunternehmen
sind die externen Umsatzerlöse durch das rückläufige Drittkundengeschäft gesunken,
was dem Trend der letzten Jahre entspricht.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Vorjahresvergleich erhöht. Zurückzuführen
ist diese Entwicklung vor allem auf Umgliederungen aus den Pensionen in Höhe von TEUR
1.034 (Vorjahr: TEUR 0) und die deutlich geringeren Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen in Höhe von TEUR 189 (Vorjahr: TEUR 1.383).
Die Materialaufwandsquote (definiert als prozentuales Verhältnis des Materialaufwands
zu den Umsatzerlösen zzgl. Bestandsveränderung) steigt von 20,2 % auf 22,9 %. Der
Anstieg der Materialaufwandsquote begründet sich in einer Veränderung des Umsatzmixes,
da sich in 2019 die Hard- und Softwareverkäufe erhöht haben, die eine geringere Marge
als Dienstleistungen haben. Des Weiteren wurde die rückläufige Mitarbeiterzahl teilweise
durch Mitarbeiter von anderen verbundenen Unternehmen kompensiert.
Der Personalaufwand ist von TEUR 60.034 auf TEUR 55.048 gesunken. Dies begründet sich
im Wesentlichen durch den Rückgang der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 633
auf 619.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen befinden sich mit TEUR 8.269 unter dem Niveau
des Vorjahres (TEUR 8.798). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich im Wesentlichen die
Aufwendungen für bezogene Kostenweiterbelastungen von verbundenen Unternehmen verringert.
Infolge sinkender Aufzinsung von Rückstellungen hat sich das Zinsergebnis (Berichtsjahr:
2,71 %; Vorjahr: 3,21 %) gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.315 verbessert.
Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich liegt mit Mio. TEUR -7.388 über dem Vorjahreswert
(TEUR - 14.523).
Vor diesem Hintergrund verbessert sich die Umsatzrendite (definiert als prozentuales
Verhältnis des Jahresergebnisses vor Verlustübernahme zu den Umsatzerlösen) von -18,2
% auf -9,5 %.
Zentrale Steuerungsgrößen sind der externe Umsatz und die Operating Margin, die auf
Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards für
den Konzernabschluss ermittelt werden. Aufgrund der oben beschriebenen Effekte haben
sich die externen Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.627 (TEUR 41.326; Vorjahr:
TEUR 43.953) verringert. Die Operating Margin hat sich auf TEUR -2.659 verschlechtert
(Vorjahr: TEUR -2.461). Die Entwicklung der externen Umsatzerlöse (Planung: Mio. EUR
43) und der Operating Margin (Planung: Mio. EUR -1,7) lag unter unseren Erwartungen,
da die geplanten Neuverträge bzw. Vertragsverlängerungen mit externen Kunden geringer
als geplant ausgefallen sind. Aus diesem Grund konnte auch nicht die angestrebte Verbesserung
der Operating Margin umgesetzt werden.
Vermögenslage
Die Vermögenslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
Bilanz
31.12.2019
Vorjahr
Veränderung
TEUR
TEUR
TEUR
Anlagevermögen
688
754
-66
Umlaufvermögen
80.673
77.166
3.507
Rechnungsabgrenzung
117
137
-20
Summe Aktiva
81.478
78.057
3.420
Eigenkapital
23.296
23.296
0
Rückstellungen
54.448
51.028
3.420
Verbindlichkeiten
3.734
3.734
0
Rechnungsabgrenzung
0
0
0
Summe Passiva
81.478
78.057
3.420
Die Verringerung des Anlagevermögens von TEUR 754 im Vorjahr auf TEUR 688 zum aktuellen
Bilanzstichtag ist darauf zurückzuführen, dass die laufende Abschreibungen in Höhe
von TEUR 341 nicht durch die durchgeführten Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
in Höhe von TEUR 330 kompensiert werden und zusätzlich Abgänge in Höhe von TEUR 57
ausgewiesen werden.
Der Anstieg des Umlaufvermögens um TEUR 3.507 resultiert aus einer geringeren Forderung
aus der Verlustübernahme gegen die Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 7.388. Die
Cash-Pooling-Forderungen gegen die AIT sind im Wesentlichen aufgrund der Zahlung der
Verlustübernahme 2018 um TEUR 14.523 gestiegen. Weiter sind die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie die Forderungen im Konzernverbund gesunken.
Die Eigenkapitalquote hat sich zum Bilanzstichtag von 29,85 % auf 28,59 % verringert.
Diese Entwicklung beruht bei einem unveränderten Eigenkapital auf einer gestiegenen
Bilanzsumme.
Die Rückstellungen sind insgesamt von TEUR 51.028 im Vorjahr auf TEUR 54.448 im Berichtsjahr
und damit um TEUR 3.420 gestiegen. Die Pensionsrückstellungen haben sich aufgrund
des gesunkenen Diskontierungszinssatzes um TEUR 4.615 erhöht. Zudem haben sich die
Rückstellungen für Restrukturierung um TEUR 342 erhöht. Gegenläufig haben sich die
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 926 und die Sonstigen Personalrückstellungen
um TEUR 509 verringert.
Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Teilnahme am konzernweiten Cash-Management
gesichert. Für die Zukunft sehen wir keinerlei Risiken, unseren finanziellen Verpflichtungen
nicht nachkommen zu können. Zentrale Steuerungsgröße in der Vermögenslage ist der
auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards
für den Konzernabschluss ermittelte Finanzmittelfonds, der aus den Cash-Pooling-Guthaben
gegenüber der Atos Information Technology GmbH, München, besteht. Zum 31. Dezember
2019 ergab sich ein Finanzmittelfonds von TEUR 68.814 (Vorjahr: TEUR 54.922), Diese
Entwicklung entsprach in etwa unseren Erwartungen (Mio. EUR 68,4), da wir im Wesentlichen
mit der Zahlung des Verlustausgleichs aus 2018 kalkuliert haben.
Finanzlage
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr
auf TEUR -302 (Vorjahr: TEUR -759). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
beruht dabei im Wesentlichen aus den Auszahlungsüberschüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit veränderte sich von TEUR -128 auf TEUR
-329. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit beruht im Wesentlichen auf
den Anschaffungskosten für Investitionen in das Anlagevermögen.
Aufgrund der Einzahlung des Verlustausgleichs für das Geschäftsjahr 2018 erzielte
die Gesellschaft einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 14.523.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die Liquidität 1. Grades (definiert als Prozentsatz
der liquiden Mittel zzgl. Cash-Pooling-Forderungen im Verhältnis zu den kurzfristigen
Verbindlichkeiten und Rückstellungen) von 444,0 % auf 615,8 %.
Die zentrale Steuerungsgröße ist der auf Basis der Rechnungslegung nach den International
Financial Reporting Standards für den Konzernabschluss ermittelte Operative Cash-Flow.
Dieser betrug im Geschäftsjahr 2019 TEUR -302 nach TEUR -759 im Vorjahr. Diese Entwicklung
entsprach nicht unseren Planungen (Mio. EUR -1,0), da für das Geschäftsjahr 2019 mit
höheren Zahlungen von Lieferantenrechnungen gerechnet wurde.
Gesamtaussage zur Lage
Das Geschäftsjahr 2019 hat sich durch die gesunkenen Umsatzerlöse nicht nach unserer
Planung entwickelt. Vor diesem Hintergrund liegen die externen Umsatzerlöse nach IFRS
mit TEUR 41.326 und die Operating Margin nach IFRS mit TEUR -2.659 unter dem Niveau
der Vorperiode. Die Zahlungsmittelzuflüsse im Wesentlichen aus der Finanzierungstätigkeit
führten zu einem Anstieg des Finanzmittelfonds. Das vorrangige Ziel wird die konsequente
Nutzung von Größen vorteilen in Bezug auf Kostenpositionen sowie die noch größere
Sichtbarkeit im Markt sein. Auch wenn die Steuerungsgrößen Umsatzerlöse und Operating
Margin unter den geplanten Werten lagen, erachten wir die Geschäftsentwicklung insgesamt
als positiv.
Berichterstattung nach § 289a HGB
Die Gesellschafterversammlung hat unter dem 20. Dezember 2017 den Beschluss gefasst,
dass die Frauenquote in der Geschäftsführung unverändert (0 %) bleiben soll und im
Aufsichtsrat zukünftig eine Frau vertreten sein soll (17 %). Die Umsetzung ist zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses mit einer Frauenquote im Aufsichtsrat
von 40,0 % übererfüllt.
Risikomanagement
Die Risikopolitik der Gesellschaft besteht darin, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen
und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, um damit einen
entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil
der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen.
Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten sind so definiert und etabliert, dass
sie eine korrekte und zeitnahe Bilanzierung aller geschäftlichen Transaktionen gewährleisten,
eine frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglichen sowie laufend verlässliche
Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens zur internen und externen
Verwendung liefern können.
Die Risiken der Gesellschaft werden unterschieden in Basisrisiken (die unabhängig
vom Geschäftsverlauf allein mit der Geschäftstätigkeit einhergehen, insbesondere Infrastrukturrisiken),
operative Geschäftsrisiken und strategische Risiken.
Die AIDB ist in das Risikomanagement der Atos-Gruppe integriert. Im Rahmen dieses
Risikomanagements findet eine regelmäßige Risikoanalyse und -auswertung statt. Darüber
hinaus wird vor einem Vertragsabschluss eine Risikoevaluierung durchgeführt und darauf
aufbauend eine Entscheidung über den Abschluss des betreffenden Vertrags sowie notwendige
Risikopositionen in der Kalkulation getroffen.
Risikoberichterstattung über finanzwirtschaftliche Risiken
Die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten ist für die Vermögens-, Finanz-,
und Ertragslage der AIDB von untergeordneter Bedeutung.
Unsere Gesellschaft setzt konzernweit Mechanismen zur Risikoabwägung in den Bereichen
Kredit, Markt, Länder und Investitionen ein. In diesem Zusammenhang werden mögliche
Risiken in Bezug auf Marktpreisänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie die Entwicklung
zukünftiger Zahlungsströme analysiert und im Bedarfsfall erforderliche Maßnahmen ergriffen.
Insgesamt sehen wir die finanzwirtschaftlichen Risiken diesbezüglich als gering an.
Risiken aus Währungsschwankungen werden nicht abgesichert, die operativen Geschäfte
werden im Wesentlichen nicht in Fremdwährung abgewickelt, so dass hier kein Risiko
für die Gesellschaft gesehen wird.
Die Finanzierung erfolgt derzeit ausschließlich aus Eigenmitteln. Aufgrund des derzeit
bestehenden Finanzmittelfonds bestehen aus unserer Sicht keine Liquiditätsrisiken.
Beschaffungsrisiken durch unvorhergesehene Preiserhöhungen können nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Im Wesentlichen wird versucht, die Preiserhöhungen an die Kunden
weiterzugegeben. Wir begegnen diesen Risiken mit einem intensiven Subcontractor-Management;
hierdurch werden Beschaffungsrisiken minimiert und die notwendigen Kapazitäten abgesichert.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die Beschaffungsrisiken als beherrschbar an. Beschaffungsrisiken
durch die Corona-Pandemie sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht und betrachten wir
nicht als kritisch.
Forderungsrisiken durch unvorhersehbare Zahlungsausfälle von Kunden können nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Im Wesentlichen durch ein konsequentes Forderungsmanagement
sowie durch eine angemessene Kundenbeurteilung sehen wir dieses Risiko als minimiert
an. Forderungsausfälle im Zuge der Corona-Pandemie haben wir zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zu verzeichnen und aktuell sind alle bestehenden Forderungen werthaltig und
keiner unserer Kunden mit offenen Forderungen musste Insolvenz anmelden.
Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen der Risikominimierung sehen wir geringe finanzwirtschaftlichen
Risiken, die unser Geschäftsmodell wesentlich beeinflussen könnten. Die finanzwirtschaftlichen
Risiken haben sich auf Grund der Corona-Pandemie erhöht, diesen wird durch die Einführung
von Kurzarbeit entgegengewirkt.
Chancen- und Risikobericht
Bei allen Bestandskunden bestehen Preisrisiken bei der Verlängerung von Verträgen
durch die zurückgehende Marktpreisentwicklung. Die AIDB setzt daher Maßnahmen, Kostensenkungs-
und Effizienzverbesserungsmaßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit um. Durch
die fortlaufende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit unserer Aufträge sehen wir Preisrisiken
als beherrschbar an.
Daneben besteht ein allgemeines Risiko, ausreichende Umsätze mit Neukunden zu gewinnen
und zu halten. Durch die verbesserte Wahrnehmung der Atos-Gruppe im deutschen Markt
sind wir optimistisch, weitere Aufträge in zukunftsträchtigen Marktsegmenten generieren
zu können.
Die Gesellschaft ist im Outsourcing-, Projekt- und Servicegeschäft zahlreichen operativen
Risiken ausgesetzt. Aus diesem Grund werden im Rahmen des unternehmensweiten Risikomanagements
kontinuierlich Risikopotenziale identifiziert, bewertet und durch geeignete Maßnahmen
gesteuert und überwacht. Durch diese Maßnahmen reduzieren wir operative Risiken aus
unserer Sicht auf ein überschaubares Maß.
Der Leistungsmix der Gesellschaft aus dem weitgehend antizyklischen Outsourcing-Geschäft
und dem konjunkturanfälligeren Projektgeschäft sowie der hohe Anteil an Bestandskunden
tragen wesentlich zum Risikoausgleich bei. Das Outsourcing-Geschäft birgt inhärente
Vertrags- und Betriebsrisiken durch die Nichterfüllung vereinbarter "Service Level
Agreements". Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch unbekannte oder verdeckte
Fehler im Betrieb oder durch menschliches Versagen Systemausfälle auftreten, die zu
verringerter Servicequalität oder mangelnder Systemverfügbarkeit führen und Mehrkosten,
Umsatzausfälle oder sogar Schadenersatzansprüche von Kunden zur Folge haben können.
Zur Risikominderung trägt neben einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Prozesse
und einer vertraglichen Deckelung der Risiken als ultima ratio auch ein adäquater
Versicherungsschutz bei. Wir sehen uns hiermit als ausreichend abgesichert an.
In Solutionsprojekten bestehen grundsätzlich Risiken von Mehrkosten durch Unklarheiten
in Verträgen und Fehler bei der Auftragsdurchführung. Zum Management dieser Risiken
bestehen geschäftsspezifische Projektmanagement-Richtlinien. Projekte mit besonderen
Risikoindikatoren werden in einem speziellen Projekt-Reporting erfasst und unterliegen
regelmäßigen Reviews durch das zentrale Controlling und Risikomanagement. Die Behandlung
von Kredit-, Zins- und Währungsrisiken ist im Rahmen des Risikomanagements des Konzerntreasury
der Atos-Gruppe geregelt.
Der wirtschaftliche Erfolg der AIDB wird maßgeblich vom Erhalt qualifizierter Mitarbeiter
geprägt. Auch und gerade während der Durchführung der Kostensenkungsmaßnahmen wird
daher auf die Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter Wert gelegt. Hierdurch sehen
wir eine angemessene Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft.
Chancen bestehen insbesondere darin, das branchenbezogene Know-how der AIDB in den
Bereichen Energie und Immobilien zur Gewinnung neuer Kunden einzusetzen und weiterzuentwickeln.
Die Zusammenarbeit mit der Gesellschafterin führt auch zu Chancen, die Leistungen
der AIDB über den Vertrieb der AIT einem größeren Kundenkreis anzubieten und durch
Konsolidierungen und Harmonisierung weitere Kostensenkungspotentiale zu erzielen.
Daneben bestehen grundsätzliche Chancen bei Outsourcingleistungen. Insbesondere ein
sich abkühlendes Wirtschaftsklima kann sich positiv auf die Nachfrage nach IT-Outsourcing
auswirken.
Trotz der wirtschaftlich schweren Situation sehen wir aufgrund der Einbindung in den
Atos-Konzern keine bestandsgefährdenden Risiken sowie weitere wesentliche Risiken,
die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen
könnten. Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen zur Risikominimierung der operativen
Geschäftsvorfälle sehen wir trotz teilweise schwieriger Rahmenbedingungen keine Risiken,
die den Bestand unseres Geschäftsmodells gefährden können. Die AIDB profitiert insbesondere
von der Innovationskraft der Atos-Gruppe und der kontinuierlichen Erweiterung der
Angebotspalette. Wir sehen uns im Markt gut aufgestellt und adäquat gerüstet, um im
Wettbewerb zu bestehen. Durch die Corona-Pandemie sind neue Risiken bei den Forderungsausfällen
und eine rückläufige Auslastung zu berücksichtigen, die aber durch das bestehende
Forderungsmanagement bzw. die Möglichkeit der Kurzarbeit weitestgehend kompensiert
werden können.
Prognosebericht
Für den weltweiten IT-Markt erwartete Gartner im Jahr 2020 eine Wachstumsrate (Growth
in End-User Spending Forecast) von 3,7 %. Für die Nachfrage nach Hardware, Software
und IT-Dienstleistungen wurde im Jahr 2020 eine vergleichbare Steigerung erwartet.
Diese Prognose bestand vor Beginn der Corona-Krise Anfang 2020. Eine im Frühjahr 2020
aktualisierte Prognose des IWF sieht eine weltweite Rezession für 2020 von -3,0 %
für die globale Wirtschaft.
Vor der Corona-Krise wurde in Deutschland eine IT-Spending-Wachstumsrate im Bereich
Software und IT-Dienstleistungen von 1,5 % für das Jahr 2020 prognostiziert (bitkom,
Branchenbarometer Januar 2020). Nach einer neuen Einschätzung des IWF wird in Deutschland
und der EU-Wirtschaft mit einer Rezession in 2020 von -7,0% bzw. -7,5 % gerechnet.
Für die Prognose unserer Geschäftsentwicklung haben wir die Chancen der künftigen
Geschäftsentwicklung nur in dem Maße berücksichtigt, wie sie sich zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Lageberichts bereits im Auftragseingang niedergeschlagen haben. Wir
haben die wesentlichen Auswirkungen der dargestellten Risiken berücksichtigt, aber
betrachten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die getroffenen Maßnahmen zur
Risikominimierung als handhabbar.
Durch die enge Einbindung in die Aufbauorganisation und in die Prozesse der Atos-Gruppe
Deutschland ergeben sich für die Geschäftsentwicklung der AIDB positive Effekte. Dies
kann sich sowohl auf der Umsatzseite durch weitere Aufträge der Atos Information Technologies
GmbH als auch kostenseitig durch Einspareffekte im Rahmen von Synergien widerspiegeln.
Die Einbindung in den Atos-Konzern eröffnet für die AIDB zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten
im regionalen Bereich und ermöglicht auch einen Vertrieb des Portfolios der AIDB an
von Atos betreute Branchen. Durch die Nutzung der Vertriebskanäle der deutschen Schwestergesellschaften
erreicht die AIDB eine verbesserte Auslastung.
In Anbetracht der Größe des Atos-Konzerns ist auch eventueller Finanzierungsbedarf
der AIDB ausreichend abgedeckt. Für die Zukunft der AIDB ist auch von Bedeutung, dass
die AIDB als aufnehmende Gesellschaft für Outsourcingprojekte der Atos in Deutschland
vorgesehen ist, wenn sich Struktur und Regionalität dafür eignen. Eine engere Integration
in die Atos-Organisation wird darüber hinaus zur Optimierung der übergreifenden Organisation,
zur besseren Zusammenarbeit mit den anderen Konzerngesellschaften und damit zur Steigerung
des Erfolgs beitragen.
Unsere Planungen und Annahmen basieren auf Einschätzungen vor der Corona-Krise und
berücksichtigen noch keine finanziellen Auswirkungen aus dieser. Die externen Umsatzerlöse
planten wir in einer Größenordnung von Mio. EUR 41, was einer gleichbleibenden Entwicklung
gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 (Mio. EUR 41,3) entsprach. Die nach den International
Financial Reporting Standards für Konzernzwecke ermittelte Operating Margin sollte
ca. -4,6 % der externen Umsatzerlöse betragen, was eine Verbesserung gegenüber dem
Vorjahr bedeuten würde (2020: Mio. EUR -1,9 gegenüber Mio. EUR -2,7 in 2019). Für
2020 planten wir auf der einen Seite mit einem operativen Cashflow in Höhe von Mio.
EUR -1,0 gegenläufig sehen wir durch die Zahlung des Verlustausgleichs eine Veränderung
in Bezug auf den Finanzmittelfonds; diese Prognose ist jedoch von der konzernweiten
Investitionsplanung abhängig.
Durch die Covid19-Pandemie ist das Drittkundengeschäft weiter rückläufig. Gleiches
gilt auch für die Beauftragung durch die Muttergesellschaft AIT für Projekteinsätze,
da das Geschäft Corona-bedingt auch da rückläufig ist. Wir rechnen daher derzeit mit
leicht geringeren Umsatzerlösen im Drittkundengeschäft, als in der Planung vor Corona.
Als Gegenmaßnahme wurde im April 2020 Kurzarbeit eingeführt, um den geringeren Umsätzen
mit Kostenentlastungen entgegenzuwirken. Für das zweite Halbjahr 2020 rechnen wir
mit einer Normalisierung des Geschäftes und planen mit Aufholeffekten. Dadurch gehen
wir derzeit von rückläufigen Umsatzerlösen aus und damit verbunden auch einer schlechteren
Operating Margin als ursprünglich geplant. Den Cashflow und Finanzmittelbestand planen
wir weiterhin in der gleichen Höhe, wie vor der Corona-Pandemie.
Wie sich die Lage in Deutschland und weltweit in den folgenden Monaten entwickelt,
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden und bedarf weiterer
Einschätzungen im weiteren Verlauf des laufenden Geschäftsjahres sowie im Rahmen der
Jahresabschlusserstellung im Folgejahr.
Durch die Regelungen des bestehenden Tarifvertrags sehen wir uns gut aufgestellt,
um die Mitarbeitermotivation langfristig erhalten und steigern zu können.
Verankerung von Innovation in der Organisation ist ein wichtiger Indikator für den
Erfolg unserer übergreifenden Geschäftsentwicklung. Nachhaltige Produktivitätssteigerung
durch unsere Effizienzsteigerungsprogramme Top und Lean unterstützen uns in der weiteren
erfolgreichen Umsetzung unserer Mittelfristplanung. Vor diesem Hintergrund erwarten
wir auch für die folgenden Geschäftsjahre eine weitere Steigerung der Wahrnehmung
im deutschen Markt und damit einhergehend eine Stärkung der Marke Atos.
 
Gelsenkirchen, den 19. Juni 2020
Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
Lutz Hermann
Gesellschafterbeschluss
Shareholder Resolution
der
of
Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
betreffend
regarding
den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019
the financial statements for the business year 2019
Die Atos Information Technology GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter HRB 235509, ist die alleinige Gesellschafterin der
Atos Information Technology GmbH with its seat in Munich, registered with the commercial
register of the local court of Munich under HRB 235509, is the sole shareholder of
Atos IT-Dienstleistung und Beratung GmbH
mit Sitz in Gelsenkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen
unter HRB 9635 (die „Gesellschaft”).
with its seat in Gelsenkirchen, registered with the commercial register of the local
court of Gelsenkirchen under HRB 9635 (the „Company").
Die Gesellschafterin fasst hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller gesetzlichen
und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formerfordernisse hinsichtlich der Einberufung,
Ankündigung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig folgende Gesellschafterbeschlüsse
der Gesellschaft:
Waiving compliance with all requirements by law or the articles of association as
to form and time for the convening, announcing and holding of a shareholders meeting,
the shareholder hereby resolves unanimously the following shareholder resolutions
of the Company:
1. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 zum
31. Dezember 2019 wird hiermit festgestellt.
1. The annual financial statements of the Company for the business year from 1 January
2019 to 31 December 2019 are hereby adopted.
2. Es wird festgestellt, dass ein Ergebnisverwendungsbeschluss aufgrund des bestehenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Gesellschafterin entfällt.
2. It is noted that a resolution regarding the appropriation of earnings is omitted
due to the control and profit transfer agreement concluded with the shareholder.
3. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 zum 31. Dezember
2019 Entlastung erteilt.
3. The management is discharged for the business year from 1 January 2019 to 31 December
2019
Im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 47 Abs. 4 GmbHG, fasst Herr Boris Hecker
auf Grundlage der Ermächtigung vom 21. Dezember 2020 hiermit unter Verzicht auf die
Einhaltung aller gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formerfordernisse
hinsichtlich der Einberufung, Ankündigung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung
folgenden Gesellschafterbeschluss der Gesellschaft:
With regard to the legal provision of Sect. 47 Para. 4 Limited Liability Companies
Act (GmbHG), waiving compliance with all requirements by law or the articles of association
as to form and time for the convening, announcing and holding of a shareholders' meeting,
on the basis of the specific authorization dated 21 December 2020, Mr. Boris Hecker
hereby resolves the following shareholders resolution of the Company:
4. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2019 zum 31. Dezember 2019 Entlastung erteilt.
4. The members of the supervisory board of the Company are discharged for the business
year from 1 January 2019 to 31 December 2019.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
No further resolutions are passed.
Die deutsche Fassung ist verbindlich. Die englische Version ist eine unverbindliche
Übersetzung.
The German version of this document is binding. The English version is a convenience
translation for information purposes only.
Unterschrift/Signature
 
München, 21.12.20
Udo Littke, Geschäftsführer der / Managing director of Atos Information Technology
GmbH
 
München, 29.12.2020
Boris Hecker, COO Central Europe
Einzelermächtigung
für Herrn Boris Hecker
Alleiniger Geschäftsführer der Atos Information Technology GmbH mit Sitz in München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 235509, („AIT"),
ist Herr Udo Littke.
Die AIT ist die alleinige Gesellschafterin der Atos IT-Dienstleistung und Beratung
GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen
unter HRB 9635 (die „Gesellschaft" oder „AIDB“).
Herr Udo Littke war im Geschäftsjahr 2019 der AIDB Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Herr Boris Hecker, geboren am 29. Mai 1980, wohnhaft in München, wird hiermit ermächtigt,
die AIT bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses der AIDB zur Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der AIDB für das Geschäftsjahr 2019 alleine zu vertreten.
Diese Ermächtigung ist befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020.
 
München, 21. Dezember 2020
Udo Littke, Geschäftsführer der Atos Information Technology GmbH
Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2019
I. Besetzung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat der Atos IT-Dienstleistung & Beratung GmbH (nachfolgend: die „Gesellschaft“)
war im Geschäftsjahr 2019 wie folgt besetzt:
Herr Udo Littke (Vorsitzender)
Frau Martina Dick (stellvertretende Vorsitzende)
Frau Ursula Morgenstern
Herr Alexander Frick
Herr Martin Trawny
2. Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und
Satzung zukommenden Aufgaben in Bezug auf die Gesellschaft wahrgenommen.
Im Berichtszeitraum ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft von der Geschäftsführung
regelmäßig, zeitnah und umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie
über die Entwicklung der Gesellschaft, über wesentliche Geschäftsereignisse und über
die Unternehmensplanung informiert worden. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des
Aufsichtsrats von der Geschäftsführung laufend über wesentliche Entscheidungen und
Entwicklungen in Kenntnis gesetzt und stand im laufenden Kontakt mit der Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens beraten
und die Geschäftsführung überwacht. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für
die Gesellschaft war der Aufsichtsrat eingebunden.
Im Berichtszeitraum hat der Aufsichtsrat folgende Sitzungen wahrgenommen:
a) Ordentliche Sitzung am 2. April 2019 mit u.a. dem folgenden Tagesordnungspunkt:
Bericht der Geschäftsführung
b) Ordentliche Sitzung am 1. Oktober 2019 mit u.a. den folgenden Tagesordnungspunkten:
Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
Vorlage und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AIDB zum 31. Dezember
2018, des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers sowie des Vorschlags der Geschäftsführung
für die Ergebnisverwendung sowie Erörterung und Beschlussfassung über den Bericht
des Aufsichtsrats, der die Billigung des Jahresabschlusses beinhaltet
Bericht der Geschäftsführung
c) Beschlussfassung+en im schriftlichen Verfahren im Geschäftsjahr 2019
28. Juni 2019: Unterzeichnung neuer Mietvertrag Standort Leverkusen
15. November 2019: Beauftragung Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
3. Prüfung des Jahresabschlusses 2019
Die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft
und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats
rechtzeitig vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. November
2020 intensiv beraten und eingehend geprüft.
An diesen Erörterungen nahmen die Abschlussprüfer von Warth & Klein Grant Thornton
AG teil, die über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichteten und für ergänzende
Auskünfte zur Verfügung standen. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung
zu.
Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine
Einwendungen und billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2019 und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers.
Unterschrift
 
München, 27 .November 2020
Udo Littke
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Atos IT-Dienstleistung & Beratung GmbH